Beitragsordnung

1. Jahresbeitrag 

Der Jahresbeitrag für Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr beträgt Euro 40,80. 
Mitglieder unter 16 Jahren sind vom Beitrag befreit. 

2. Jahresbeitrag für Familien

Der Jahresbeitrag für alle in einem Haushalt lebenden Mitglieder einer Familie beträgt Euro 61,20. 

3. Beitragsermäßigungen 

Der Beitrag für Schüler und Studenten, Rentner, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Auszubildende, Arbeitslose und andere Personen ohne Einkommen beträgt 50% des Beitrages unter 1. 
Entsprechende Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen. Entfällt der Grund für die Beitragsermäßigung, so ist dies dem Verein unaufgefordert mitzuteilen. 
Weitere Beitragsermäßigungen kann der Vorstand auf Antrag beschließen. 

4. Beitrag für neue Mitglieder

Neu eintretende Mitglieder zahlen im ersten Jahr den entsprechenden Teilbetrag des Jahresbeitrages. 

5. Beitragsfälligkeit

Bis zum 1. Mai des Geschäftsjahres haben alle Mitglieder mindestens die Hälfte des Jahresbeitrages zu 
entrichten. Der gesamte Jahresbeitrag ist bis spätestens zum 1. Oktober des laufenden Jahres zu 
bezahlen. 

6. Vereinsausschluss

Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres ausgeschlossen wird. 

Der Verstoß gegen die Beitragsordnung kann nach § 4 und § 6 der Satzung zum Vereinsauschluss führen. 
Die Beitragssatzung wurde gemäß § 6 der Satzung am 28.11.01 von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die oben genannten Jahresbeiträge werden zu 01.01.02 gültig.